9/2018 - 9/2020
Martina Stallmann, Paul Bränzel, Theresa Delze, Annika Weßlein

Der berufsbegleitende weiterbildende Master-Studiengang „Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession“ wird in Kooperation der drei Hochschulen, Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH), Evangelische Hochschule Berlin (EBH) und Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB), angeboten (www.mrma-berlin.de). Seit seinem Start im Jahr 2002 haben bis 2020 elf Studierendengruppen dieses Studium begonnen. Als die Zahl der Absolvent*innen die Hundert überstieg, wurde eine Studie zum Verbleib der Ehemaligen ins Leben gerufen, deren Ergebnisse nun vorliegen.

Fragestellung

Im quantitativen Teil der Studie wurden Informationen u. a. zu den folgenden Themenschwerpunkten erhoben:

  • Aktuelle und frühere Berufstätigkeit,
  • Bewertung von menschenrechtlichen Bezügen in der aktuellen Tätigkeit,
  • Rückblick auf die Inhalte des Studiums,
  • Belastungen während des Studiums,
  • Gründe für die Aufnahme des Studiums.

Im qualitativen Teil ging es um die Frage, inwieweit die inhaltlichen Bezüge des Studienganges – Menschenrechte in der Sozialen Arbeit - über die Absolvent*innen in die berufliche Praxis transferiert werden: Trägt der Studiengang dazu bei, eine menschenrechtsbasierte Soziale Arbeit in der beruflichen Praxis zu etablieren bzw. zu festigen? Auf welche Hindernisse stoßen die Absolvent*innen, wenn sie eine explizit auf Menschenrechte ausgerichteten Sozialen Arbeit umsetzen wollen?


Methodisches Vorgehen

Der quantitative Teil wurde in Form einer Online-Befragung durchgeführt. Von insgesamt 127 angeschriebenen Absolvent*innen haben sich 61 an der Befragung beteiligt (Rücklaufquote 48 %). Befragungszeitraum war November 2018 bis Januar 2019.
Der qualitative Teil der Studie bestand aus neun qualitativen, persönlich geführten leitfadengestützten Interviews sowie einem weiteren zehnten, bei dem die Antworten schriftlich gegeben wurden. Dieser Teil war gleichzeitig eine Qualifikationsarbeit, die im Rahmen des zum damaligen Zeitpunkt laufenden Semesters als Projektarbeit durchgeführt wurde. Die Interviews wurden im Frühjahr/Sommer 2019 geführt.


Ausgewählte Ergebnisse

Die überwiegende Zahl der Absolvent*innen war zum Zeitpunkt der Befragung erwerbstätig, wobei etwa die Hälfte in Leitungsposition, als Referent*in oder im wissenschaftlichen Bereich tätig ist. Unmittelbar vor Beginn des Studiums waren nur 18 % in einer entsprechenden Position, d. h. hier ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen.
Der Studiengang hat für die Ehemaligen hohe Bedeutung. Etwa zwei Drittel der Befragten geben an, dass der Masterstudiengang für ihre Berufstätigkeit genau das richtige gewesen sei. Ausnahmslos alle zehn Interviewten betonen den hohen Stellenwert, den das Studium für sie hat. Neben den erworbenen Kenntnissen wird die Bedeutung einer menschenrechtlichen Haltung als wichtiger Bezugspunkt des Studiums hervorgehoben. Das ehemalige Studium sowie Möglichkeiten, den weiteren Kontakt zum Studiengang und anderen Ehemaligen aufrecht erhalten zu können, stellen wichtige Ressourcen für die berufliche Tätigkeit dar.
Die quantitativ wie auch die qualitativ gewonnenen Ergebnisse zeigen, dass viele eine Diskrepanz zwischen dem - durch das Studium veränderten – beruflichen Selbstverständnis und dem der anderen des beruflichen Umfeldes empfinden. Die Interviewten berichten, dass der Bezug auf Menschenrechte oft nicht ernst genommen, ins Lächerliche gezogen oder und als zu aufwändig abgewiesen würde. Zwar seien Menschenrechte gern in Leitbildern gesehen, aber eine wirkliche Umsetzung finde zu wenig statt. Die berufliche Praxis erweist sich oft als widerständig.
Dennoch: Von den Ehemaligen gehen Impulse in die Praxis und die Interviews machen deutlich, dass Umsetzungen einer menschenrechtsbasierten Sozialen Arbeit gelingen.

Ausführlich zu den Ergebnissen, siehe Projektbericht ---
MRMA-Verbleibstudie_Bericht_final.pdf / MRMA-Verbleibstudie_Anhang.pdf

Eine Zusammenfassung gibt es  ---
MRMA-Verbleibstudie_Zusammenfassung.pdf
(September 2020)